Die Schul- und Hausordnung regelt das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten. Lehrkräfte, Eltern und Lernende sind aufgerufen, diese Schulordnung im Geist gegenseitigen Verstehens mit Leben zu erfüllen.

 

I. Bestimmungen für den Schulbesuch

Entschuldigungen und Beurlaubungen

  • Lernende müssen regelmäßig an allen Unterrichtsstunden einschließlich der gewählten freiwilligen Arbeits­gemeinschaften teilnehmen.
  • Können Lernende wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen, muss das Fehlen unverzüglich (spätestens am 2. Tag der Verhinderung) mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich entschuldigt werden. Damit können wir als Schule unserer Fürsorgepflicht nachkommen. Liegt keine Entschuldigung vor, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Unentschuldigt versäumte Leistungsmessungen (schriftlich, mündlich, praktisch) sind nach der Notenbildungsverordnung (NVO) mit der Note 6 bzw. 0 Punkten zu bewerten.
  • Elektronische Entschuldigungen erfolgen bei uns grundsätzlich digital über die Untis-App. Alternativ kann schriftlich im Entschuldigungsheft entschuldigt werden. Bei einer Entschuldigung über das Entschuldigungsheft muss die Fachlehrkraft der ersten Stunde sowie die Klassenlehrkraft per Email über das Fehlen informiert werden.
  • Die Schule kann Eltern in begründeten Fällen auffordern, eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Diese muss dann unverzüglich, innerhalb von vier Tagen, nachgereicht werden.
  • Können Lernende wegen Unwohlseins am Unterricht nicht mehr teilnehmen, wird vom Sekretariat mit den Eltern geklärt, ob sie nach Hause entlassen werden. Der Schüler wird dann vom Sekretariat als Abwesend in Untis eingetragen. Dies gilt als Entschuldigung für den Tag. Eine schriftliche Entschuldigung ist erst für weiteres Fehlen erforderlich.
  • Haben Lerndende auffällig häufige Fehlzeiten oder fehlen sie punktuell bei Leistungsmessungen, kann die Schulleitung eine Attestpflicht aus ‚begründeten Zweifeln an der Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen‘ aussprechen. Diese Attestpflicht kann bis längstens zum Ende des Schuljahres gelten.
  • Gesuche um Beurlaubung sollen nur in dringenden Ausnahmefällen vorher und rechtzeitig (min. 14 Tage vorher) eingereicht werden. Für eine Einzelstunde ist der jeweilige Fachlehrer zuständig, für einen oder zwei Unterrichtstage der Klassenlehrer bzw. der Tutor, für mehrere Tage die Schulleitung, ebenso wenn es um Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien geht. Auf der Schulhomepage findet man unter https://www.ellentalgymnasien.de/node/23850 ein Formular für eine Beurlaubung durch die Schulleitung.
  • Vorausplanbare Termine (Arzt, Zahnarzt, Behörden etc.) sind auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Andernfalls ist vor dem Termin um eine Beurlaubung nachzusuchen. Fahrstunden sind kein Grund für Beurlaubungen.
  • Bei einer krankheitsbedingten Freistellung vom Sportunterricht gilt grundsätzlich die Anwesenheitspflicht in den Sportstunden. In Einzelfällen sind individuelle Absprachen möglich. 

 

Ab- und Ummeldungen

Ab- und Ummeldungen sind grundsätzlich nur in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Schul- beziehungsweise Halbjahresbeginn möglich.

… bei der Profil- und Kurswahl

  • Für die Profil- und Kurswahl gibt es veröffentlichte Fristen.
  • Schriftliche oder elektronische Anträge auf Wechsel können ebenfalls in dem 14- Tage-Zeitraum gestellt werden. Die Genehmigung hängt vor allem von organisatorischen Möglichkeiten ab und wird im Einzelfall entschieden.

…von der Schule

  • Vor der Anmeldung an einer anderen Schule muss der Schüler an der bisherigen Schule abgemeldet werden. Die Abmeldung von der Schule erfolgt auf dem Sekretariat, bei Minder­jährigen schriftlich oder persönlich durch die Erziehungsberechtigten. Der Austritt ist erst wirksam, wenn sämtliche Formalitäten erledigt sind. Für die Abmeldung von unserer Schule findet man auf der Schulhomepage einen Laufzettel unter https://www.ellentalgymnasien.de/node/23850 

…vom Religions- beziehungsweise Ethikunterricht

  • Die Teilnahme am Religionsunterricht ist durch das Schulgesetz geregelt.
  • Eine Abmeldung vom Religionsunterricht aus Glaubens- und Gewissens­gründen erfolgt durch schriftlichen Antrag bei der Schulleitung. Wer das 14. Lebensjahr voll­endet hat, kann selbst darüber entscheiden; für jüngere Schüler stellen die Erziehungsberechtigten den Antrag.
  • Für Schüler, die keinen Religions­unterricht besuchen, ist Ethik verbindliches Unterrichts­fach.

 

II. Verhalten im Schulbereich

Umgang miteinander

  • Der Umgang miteinander ist unter anderem auch in unserem Leitbild festgelegt. So steht in diesem: „Unsere Schule ist eine soziale Gemeinschaft, in der es unser Ziel ist, verantwortungsbewusst, gerecht und transparent zu handeln. Unser Umgang miteinander ist geprägt von Wertschätzung, Respekt, Vertrauen und Solidarität.“ Hierzu gehört auch, dass niemand beleidigt, diskriminiert, ausgegrenzt oder angegriffen wird. Wer solche Handlungen beobachtet, informiert entweder eine Lehrkraft, die Schulsozialarbeit oder die Schülervertretungen.
  • Zum Respekt vor anderen gehört auch, dass niemand ohne seine Zustimmung fotografiert, gefilmt oder mit einem Mikrofon aufgenommen wird.
  • Aufnahmen im Auftrag der Schule werden vor Veröffentlichung auf das Einverständnis der Betroffenen geprüft.
  • Das vollständige Leitbild findet man unter: https://ellentalgymnasien.de/schule/leitbild 

 

Schulgelände

  • Das Schulgelände wird begrenzt von den Wegen um die Schulgebäude und umfasst außerdem die Fahrradständer des K2.
  • Lernende der Klassen 5 – 9 dürfen während der Unterrichtszeit (auch in Freistunden und Pausen) das Schulgelände nicht verlassen, es sei denn, sie haben die Genehmigung einer Lehrkraft.
  • Lernende sind nur auf direkten Schulwegen über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Diese Regelung gilt auch für den Weg nach Hause in der Mittagspause.
  • Lernende sind ebenfalls auf dem direkten Weg zu einem nahegelegenen Bäcker / Supermarkt versichert, um sich dort Lebensmittel für die (Mittags-)pause zu kaufen.
  • Der Aufenthalt beim Bäcker oder Supermarkt oder der Einkaufsbummel in der Mittagspause sind hingegen nicht versichert.  
  • Der Konsum und das Mitführen von Alkohol und anderen Rauschmitteln auf dem Schulgelände ist untersagt. Ebenso dürfen keine gefährlichen Gegenstände und Waffen, z.B. auch Taschenmesser mit in die Schule gebracht werden.
  • Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
  • Der Umgang mit digitalen Endgeräten ist in der Handyordnung sowie der Nutzungsvereinbarung der schulischen iPads geregelt. Zuwiderhandlungen können zum Einziehen der Geräte führen. 

 

Schulgebäude

  • Die Schulgebäude werden um 7.15 Uhr geöffnet.
  • Um Unfälle zu vermeiden, ist Ballspielen, Raufen, Herumrennen und die Benutzung von Inlinern, Rollern und Skateboards in den Klassenzimmern und Gängen, sowie das Hinauslehnen aus geöffneten Fenstern nicht gestattet. Verhaltensweisen und Gegenstände (z.B. Wasserpistolen), die zur Belästigung anderer, zu Verletzungen oder zu Sachbeschädigungen führen könnten, sind verboten.
  • Lernende, die keinen Unterricht haben, begeben sich in die Aufenthaltsbereiche oder auf den Schulhof. Lernen benötigt ein möglichst ruhiges Umfeld. Alle tragen dazu bei, Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in den Gängen während des Unterrichts.
  • Aufenthaltsbereiche (siehe Grafik im Anhang) sind:
    1. Aufenthaltsraum 250 (nur Klasse 10)
    2. Ganztagesraum 251 (nur Ganztagsklasse)
    3. Kursstufenraum 255 (nur Jahrgangsstufen J1 und J2)
    4. Bibliothek
    5. Mensa (nur zum Essen, der in der Mensa gekauften Lebensmittel)
    6. Mensanebenraum (nur zum Essen, der in der Mensa gekauften oder selbst mitgebrachten Lebensmittel)
    7. Der obere Eingangsbereich K1 (Ebene 2, inkl. roter Platz)
    8. Die Eingangsbereiche zum hinteren Schulhof im K1 (inkl. Ballspielbereich) und K2 (inkl. Bereich mit Vitrinen)
    9. Ebene 6 im Anbau (außer der Aula)

Also die gesamte Ebene 1, Ebene 2 außer dem Gang vor den Musikräumen bzw. vor den Klassenzimmern und die Ebene 6. Die anderen Ebenen und Treppenhäuser sind keine Aufenthaltsbereiche.

  • Grundsätzlich gilt, dass in den Gängen und auf den Treppen aus Sicherheitsgründen ein Durchgang freigehalten wird. 

 

Unterrichtsräume

Im Interesse einer angenehmen Lern- und Arbeitsumgebung und um Energie zu sparen, achten wir auf einen ordentlichen Zustand aller Räume. Am Ende des Unterrichts

  • säubern wir die Tafel,

    • entsorgen wir Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern und entsorgen den Papier- und Plastikmüll, wenn die Behälter voll sind. 

    • stellen wir die Stühle entsprechend dem Raum­belegungsplan auf die Tische (Ausnahme mittwochs),

    • schließen wir die Fenster.

 

  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls ein Lehrer zehn Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht erschienen ist, ver­ständigen die Klassensprecher oder  Kurssprecher das Sekretariat.

  • Die Panikschlösser der Klassenzimmer und Fachräume bleiben grundsätzlich abgeschlossen, insbesondere in beiden großen Pausen, Hohlstunden und nach Unterrichtsende.

  • Fachräume dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden. Die entsprechenden Sicherheits- und Nutzungsordnungen sind zu beachten.
  • Werden Räume für außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenpartys, Feiern etc.) benutzt, so muss grundsätzlich ein Lehrer während der Dauer der Veranstaltung anwesend sein. Zuvor muss die Schulleitung eine Genehmigung erteilen und der Hausmeister muss rechtzeitig verständigt werden.
  • In den Unterrichtsräumen hängen Alarmpläne für den Fall eines Feueralarms aus. Lehrkräfte und Schüler informieren sich über die entsprechenden Verhaltensregeln und Fluchtwege.

 

Wertsachen

Für alle Klassenstufen gilt folgende Regelung:

  • Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z. B. Schmuck, elektronische Geräte usw.) wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.
  • Schüler, die ein Schließfach benutzen wollen, erhalten über die Firma Astradirect einen Zugangscode. Bei Aufbruch oder Diebstahl wird von Seiten der Schule keine Haftung übernommen. Genaueres regelt der Mietvertrag mit der Firma Astradirect.
  • Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
  • Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:

Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der    Schule bereit gehaltenes Behältnis ablegen. Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert,  dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.

 

Schuleigentum

Wir verhalten uns auch Schuleigentum gegenüber verantwortungsvoll.

  • Wer dennoch Schuleigentum fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, wird für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.
  • Bei vorsätzlicher Beschädigung muss außerdem mit einer Schulstrafe gerechnet werden.
  • Werden Schäden an Schuleigentum festgestellt, so sind diese über die Lehrer an die Hausmeister zu melden.
  • Geliehene Bücher sind Eigentum der Schule. Sie müssen ersetzt werden, wenn die Beschädigungen über das übliche Maß der Abnutzung hinausgehen.
  • Gleiches gilt für die Benutzung schuleigener iPads. Genaueres regelt die Nutzungsvereinbarung   

 

Parkplätze

  • Fahrräder, Mofas, Motorräder, E-Scooter und Autos werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Zugänge zur Schule und die Feuergassen müssen immer frei zugänglich sein, um die Anfahrt von Notfallfahrzeugen zu gewährleisten.
  • Mit Rücksicht auf die Anwohner benutzen wir die Parkplätze ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung.

 

Information

Für Aushänge im Schulbereich gilt grundsätzlich, dass wir die Regeln des Anstandes und des guten Geschmacks nicht verletzen.

  • Wollen Schüler im Schulbereich private Plakate, Aufrufe u. a. aushängen, Unterschriften­aktionen durchführen und Druckschriften verteilen, so muss die Schulleitung zuvor zugestimmt haben.
  • Für die Schülermitverantwortung (SMV) und AGs gibt es besondere Anschlagtafeln. Diese können ohne Rücksprache mit der Schulleitung, in Absprache mit den betreuenden Lehrkräften, für deren Veröffentlichungen benutzt werden.

 

Erziehungs - und Ordnungsmaßnahmen

„Wir wollen an unserer Schule verträglich und fair miteinander umgehen, damit sich alle Schülerinnen und Schüler wohlfühlen und gemeinsam lernen können. In unserem Leitbild, unserer Schul- und Hausordnung sind dafür unsere gemeinsamen Grundsätze und Regeln festgelegt und unser Sozialcurriculum soll unsere SchülerInnen  darin bestärken, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu handeln.“

 

Sollte es dennoch zu Regelverstößen kommen, sind die jeweiligen Maßnahmen in der oben zitierten Schulvereinbarung in einem Stufenplan verankert.

 

Stand: 5.09.2025