Die Schul- und Hausordnung regelt das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, diese Schulordnung im Geist gegenseitigen Verstehens mit Leben zu erfüllen.

Im folgenden Text verwenden wir auf Grund der Lesbarkeit und Länge nur die Form Lehrer bzw. Schüler; wir meinen natürlich Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler.

I. Bestimmungen für den Schulbesuch

  • Schüler müssen regelmäßig an allen Unterrichtsstunden einschließlich der gewählten freiwilligen Arbeits­gemeinschaften teilnehmen.
  • Kann ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen, muss spätestens am dritten Tag des Fehlens eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten, bei Voll­jährigkeit durch den Schüler selbst beim Klassenlehrer vorliegen. Dies gilt auch nach einer telefonischen Mitteilung oder einer E-Mail.
  • Können Schüler wegen Unwohlseins am Unterricht nicht mehr teilnehmen, so müssen sie sich bei der Lehrkraft abmelden, die in der nächsten Stunde unterrichtet. Der von der Lehrkraft ausgestellte Entlassungszettel gilt mit der Unterschrift der Eltern als Entschuldigung für diesen Tag. Eine schriftliche Entschuldigung ist erst für weiteres Fehlen erforderlich.
  • Gesuche um Beurlaubung sollen nur in dringenden Ausnahmefällen vorher und rechtzeitig eingereicht werden. Für eine Einzelstunde ist der jeweilige Fachlehrer zuständig, für einen oder zwei Unterrichtstage der Klassenlehrer bzw. der Tutor, für mehrere Tage die Schulleitung, ebenso wenn es um Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien geht.
  • Vorausplanbare Termine (Arzt, Zahnarzt, Behörden etc.) sind auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Andernfalls ist vor dem Termin um eine Beurlaubung nachzusuchen.
  • Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kann die Schulleitung bei längerer bzw. häufigerer Abwesenheit ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis fordern. In Ausnahmefällen kann auch ein Fachlehrer nach Rücksprache mit der Schulleitung auf der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestehen.

Sportunterricht

  • Für eine Freistellung vom Sportunterricht bis zu 6 Monaten ist bei Erkrankungen und Verletzungen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die Anwesenheitspflicht.

Religions- und Ethikunterricht

  • Die Teilnahme am Religionsunterricht ist durch das Schulgesetz geregelt.
  • Eine Abmeldung vom Religionsunterricht aus Glaubens- und Gewissens­gründen erfolgt durch schriftlichen Antrag bei der Schulleitung, und zwar jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres. Wer das 14. Lebensjahr voll­endet hat, kann selbst darüber entscheiden; für jüngere Schüler stellen die Erziehungsberechtigten den Antrag.
  • Für Schüler, die keinen Religions­unterricht besuchen, ist ab Klassenstufe 7 Ethik verbindliches Unterrichts­fach.

Computerräume

  • Die Benutzungsordnung der Computerräume ist zu beachten.

Abmeldung von der Schule

  • Die Abmeldung von der Schule erfolgt auf dem Sekretariat, bei Minder­jährigen schriftlich oder persönlich durch die Erziehungsberechtigten. Der Austritt ist erst wirksam, wenn sämtliche Formalitäten erledigt sind.

II. Verhalten im Schulbereich

  • Das Schulgelände wird begrenzt von den Wegen um die Schulgebäude und umfasst außerdem die Fahrradständer des K II.
  • Schüler der Klassen 5 – 9 dürfen von 7.45 – 14.00 Uhr das Schulgelände nur in ihrer Mittagspause (6. oder 7. Stunde) verlassen, um zum Essen nach Hause zu gehen.
  • Die Schulgebäude werden um 7.15 Uhr geöffnet.
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls ein Lehrer zehn Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht erschienen ist, ver­ständigen die Klassensprecher oder  Kurssprecher das Sekretariat.
  • Im Interesse einer angenehmen Lern- und Arbeitsumgebung und um Energie zu sparen, achten wir auf einen ordentlichen Zustand aller Räume. Am Ende des Unterrichts
    • säubern wir die Tafel,
    • entsorgen wir Abfälle in den dafür vorgesehenen Behälter
    • stellen wir die Stühle entsprechend dem Raum­belegungsplan auf die Tische (Ausnahme mittwochs),
    • löschen wir das Licht,
    • schließen wir die Fenster.
  • Die Panikschlösser der Klassenzimmer und Fachräume bleiben grundsätzlich abgeschlossen, insbesondere in beiden großen
  • Pausen, Hohlstunden und nach Unterrichtsende.
  • Schüler, die keinen Unterricht haben, begeben sich in den Aufenthaltsraum, die Bibliothek oder auf den Schulhof.
  • Der Zutritt zum Stillarbeitsraum Oberstufe (neben der Bibliothek) ist nur Schülern der Jahrgangsstufen gestattet.
  • In der 1. großen Pause und in der Mittagspause stehen die oben genannten Räume sowie die Cafeteria, Ebene 1 (K I), Ebene 2 (K II) sowie der Raum 250 als Aufenthalts­möglichkeit zur Verfügung. Die anderen Ebenen sind keine Aufenthaltsorte.

Schulbereich

  • Um Unfälle zu vermeiden ist Ballspielen, Raufen, Herumrennen und die Benutzung von Inlinern, Rollern und Skateboards in den Klassenzimmern und Gängen, sowie das Sitzen auf den Fensterbänken bzw. das Hinauslehnen aus geöffneten Fenstern nicht gestattet. Jede Verhaltensweise, die zur Belästigung anderer, zu Verletzungen oder zu Sachbeschädigungen führen könnte, muss unterbleiben.
  • Schüler der Klassen 5 – 9 dürfen während der Unterrichtszeit (auch in Freistunden) das Schulgelände nicht verlassen, es sei denn, sie hätten die Genehmigung einer Lehrkraft.
  • Während der großen Pause halten sich die Schüler auf dem Schulgelände, nicht jedoch in den Unterrichtsräumen auf (weiteres siehe oben). Grundsätzlich gilt, dass in den Gängen und auf den Treppen aus Sicherheitsgründen ein Durchgang freigehalten wird. Das Sitzen auf Treppen ist aus diesem Grund prinzipiell nicht gestattet!
  • In Räume und Gänge mit Teppichboden dürfen keine offenen Getränke und keine tropfenden oder fetthaltigen Speisen mitgenommen werden.
  • Die Anzahl der Plätze in der Cafeteria ist begrenzt. Bei starkem Andrang sollte im Interesse aller der Aufenthalt nur zur Einnahme der Mahlzeiten dienen.
  • Werden Räume für außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenpartys, Feiern etc.) benutzt, so muss grundsätzlich ein Lehrer während der Dauer der Veranstaltung anwesend sein. Zuvor muss die Schulleitung eine Genehmigung erteilen und der Hausmeister muss rechtzeitig verständigt werden.
  • Der Konsum und das Mitführen von Alkohol und anderen Rauschmitteln auf dem Schulgelände ist untersagt.
  • Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
  • Mobilfunktelefone und digitale Speichergeräte (MP3-Player, Digitalkameras, Spielkonsolen u. a.), die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet in der Schultasche sein.

Wertsachen

Für alle Klassenstufen gilt folgende Regelung:

  • Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z. B. Schmuck, elektronische Geräte usw.) wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.
  • Schüler, die ein Schließfach benutzen wollen, erhalten beim Hausmeister einen Schlüssel. Bei Aufbruch oder Diebstahl wird von Seiten der Schule keine Haftung übernommen.
  • Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
  • Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport folgendes: Die Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereit gehaltenes Behältnis ablegen. Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.

Schuleigentum

Wir verhalten uns auch Schuleigentum gegenüber verantwortungsvoll.

  • Wer dennoch Schuleigentum fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, wird für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.
  • Bei vorsätzlicher Beschädigung muss außerdem mit einer Schulstrafe gerechnet werden.
  • Werden Schäden an Schuleigentum festgestellt, so sind diese über die Lehrer an die Hausmeister zu melden.
  • Geliehene Bücher sind Eigentum der Schule. Sie müssen ersetzt werden, wenn die Beschädigungen über das übliche Maß der Abnutzung hinausgehen.

Parkplätze

  • Fahrräder, Mofas, Motorräder und Autos werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Zugänge zur Schule und die Feuergassen müssen immer frei zugänglich sein, um die Anfahrt von Notfallfahrzeugen zu gewährleisten.
  • Mit Rücksicht auf die Anwohner benutzen wir die Parkplätze ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung.

Information

.Für Aushänge im Schulbereich gilt grundsätzlich, dass wir die Regeln des Anstandes und des guten Geschmacks nicht verletzen.

  • Wollen Schüler im Schulbereich Plakate, Aufrufe u. a. aushängen, Unterschriften­aktionen durchführen und Druckschriften verteilen, so muss die Schulleitung zuvor zugestimmt haben.
  • Für die Schülermitverantwortung (SMV) und die Schülerzeitung gibt es besondere Anschlagtafeln. Diese können ohne Rücksprache mit der Schulleitung für deren Veröffentlichungen benutzt werden.
  • Die dafür vorgesehenen Anschlagtafeln im Mittelgang können Schüler für ihre Privatanzeigen benutzen. Eine Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich.
  • In den Unterrichtsräumen hängen Alarmpläne für den Fall eines Feueralarms aus. Lehrkräfte und Schüler informieren sich über die entsprechenden Verhaltensregeln und Fluchtwege.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

„Wir wollen an unserer Schule verträglich und fair miteinander umgehen, damit sich alle Schülerinnen und Schüler wohlfühlen und gemeinsam lernen können. In unserem Leitbild, unserer Schul- und Hausordnung sind dafür unsere gemeinsamen Grundsätze und Regeln festgelegt und unser Sozialcurriculum soll unsere SchülerInnen  darin bestärken, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu handeln.“

Sollte es dennoch zu Regelverstößen kommen, sind die jeweiligen Maßnahmen in der oben zitierten Schulvereinbarung in einem Stufenplan verankert.


Stand: 06.03.2018