Der Wechsel eines Kindes von einer anderen Schulart zu uns ans allgemeinbildende Gymnasium ist in der ‚Multilateralen Versetzungsordnung‘ geregelt.

 

§ 2 Zeitpunkt

Ein Wechsel ist jeweils zum Schulhalbjahr (1. Februar) oder zum Schuljahresende möglich. Für eine Anmeldung zum neuen Schuljahr finden Sie ab Mitte Juni Termine auf unserer Homepage:

Ausnahmen:

In Klasse 5 ist eine Anmeldung nur am Schuljahresende möglich und damit eigentlich zu Klasse 6 möglich.

In die Klasse 10 ist eine Anmeldung nur am Schuljahresbeginn möglich.

 

§ 5 Voraussetzungen

Der Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene ist dann möglich, wenn die Ebene an der bisherigen Schulart weiterhin besucht werden könnte.

Ab Klasse 7 ist außerdem Voraussetzung, dass die zweite Fremdsprache besucht wurde.

Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe erfolgt in die Einführungsphase. Im G8 ist dies die Klasse 10 – auch wenn diese in der anderen Schulart bereits besucht wurde.

 

§ 6 Voraussetzungen für den Wechsel um eine Ebene (M Niveau zu E Niveau)

Klassenstufe 5 und 6Mathematik, Deutsch, Englischmindestens 3
UND       Andere maßgebliche Fächermindestens Durchschnitt 3,0
Klassenstufe 7-10Mathematik, Deutsch, Englischmindestens 2 x 2 und 1 x 3
UNDweitere Pflichtfremdsprachemindestens 3
UND       Andere maßgebliche Fächermindestens Durchschnitt 3,0

 

§ 7 Voraussetzungen für den Wechsel um zwei Ebenen (G Niveau zu E Niveau)

Klassenstufe 5 und 6Mathematik, Deutsch, Englischmindestens 2
UNDAndere maßgebliche Fächermindestens Durchschnitt 2,5

Klassenstufe 7 – 10 nur nach Beschluss der Klassenkonferenz und mit einer Aufnahme zur Probe