Der Wechsel eines Kindes von einer anderen Schulart zu uns ans allgemeinbildende Gymnasium ist in der ‚Multilateralen Versetzungsordnung‘ geregelt.
§ 2 Zeitpunkt
Ein Wechsel ist jeweils zum Schulhalbjahr (1. Februar) oder zum Schuljahresende möglich. Für eine Anmeldung zum neuen Schuljahr finden Sie ab Mitte Juni Termine auf unserer Homepage:
Ausnahmen:
In Klasse 5 ist eine Anmeldung nur am Schuljahresende möglich und damit eigentlich zu Klasse 6 möglich.
In die Klasse 10 ist eine Anmeldung nur am Schuljahresbeginn möglich.
§ 5 Voraussetzungen
Der Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene ist dann möglich, wenn die Ebene an der bisherigen Schulart weiterhin besucht werden könnte.
Ab Klasse 7 ist außerdem Voraussetzung, dass die zweite Fremdsprache besucht wurde.
Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe erfolgt in die Einführungsphase. Im G8 ist dies die Klasse 10 – auch wenn diese in der anderen Schulart bereits besucht wurde.
§ 6 Voraussetzungen für den Wechsel um eine Ebene (M Niveau zu E Niveau)
| Klassenstufe 5 und 6 | Mathematik, Deutsch, Englisch | mindestens 3 |
| UND | Andere maßgebliche Fächer | mindestens Durchschnitt 3,0 |
| Klassenstufe 7-10 | Mathematik, Deutsch, Englisch | mindestens 2 x 2 und 1 x 3 |
| UND | weitere Pflichtfremdsprache | mindestens 3 |
| UND | Andere maßgebliche Fächer | mindestens Durchschnitt 3,0 |
§ 7 Voraussetzungen für den Wechsel um zwei Ebenen (G Niveau zu E Niveau)
| Klassenstufe 5 und 6 | Mathematik, Deutsch, Englisch | mindestens 2 |
| UND | Andere maßgebliche Fächer | mindestens Durchschnitt 2,5 |
Klassenstufe 7 – 10 nur nach Beschluss der Klassenkonferenz und mit einer Aufnahme zur Probe